Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der besonderen Bedingungen, die in unseren Preislisten, Angeboten, Auftragsformularen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und/oder andersartigen Dokumenten oder Verträgen erwähnt werden oder auf die darin Bezug genommen wird, gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für die gesamten Verträge zwischen uns und den Kunden sowie für unsere Verkäufe und Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an unsere Kunden. Diese Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Kunden, unabhängig davon, wann und wie, und stellen eine förmliche und ausdrückliche Annahme durch den Kunden dar, selbst wenn sie im Widerspruch zu seinen eigenen allgemeinen oder besonderen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen  stehen, unabhängig davon, ob sie in seinen Bestellformularen und/oder anderen von ihm erstellen Dokumenten erwähnt sind oder nicht.

1.2. Sollte eine bestimmte Vereinbarung von einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

1.3. Die Ausführung jeder bestätigten Bestellung und jede Lieferung oder Vermietung von Waren und/oder Dienstleistungen sind streng auf die im Vertrag oder in unserem Angebot genannten beschränkt.

Für alle Bestellungen gelten unsere empfohlenen Endverbraucherpreise und der in den jährlichen Business Drivers vereinbarte Rabatt gemäß diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Bestellungen sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich angenommen wurden.
Wir bemühen uns nach besten Kräften, die Aufträge auszuführen. Wir können jedoch in keinem Fall für Kosten, Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden infolge der Nichtannahme einer bestimmten Bestellung entstanden sind. Im Falle einer begrenzten Verfügbarkeit einiger oder aller unserer Produkte haben wir das Recht, unsere verfügbaren Bestände nach einem von uns als angemessen erachteten Standard auf unsere Kunden aufzuteilen, und Bestellungen dementsprechend anzunehmen und auszuführen. Wir sind berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Herstellung oder den Verkauf eines oder mehrerer Produkte einzustellen oder Änderungen an deren Art, Ausführung oder Modell vorzunehmen. In diesem Fall sind wir nicht verpflichtet, diese Änderungen an den bereits im Besitz des Kunden befindlichen oder von ihm bestellten Produkten vorzunehmen. Der Kunde kann uns für derartige Änderungen nicht haftbar machen und hat keinen Regressanspruch gegen uns, weil wir die Lieferung von Produkten des zuvor von uns verkauften Typs, Designs oder Modells eingestellt haben.

3.1. Soweit in unseren Angeboten nicht anders angegeben, sind folgende Kosten nicht in unseren Preisen enthalten und werden daher separat in Rechnung gestellt:
- die Liefer- und/oder Versandkosten, mit Ausnahme der Nachlieferungen;
- die Kosten der Exportversicherung, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis der Versicherung der Lieferung oder Sendung bei einem Dritten;
- ein Zuschlag von 25 EUR für Exportaufträge mit einem Wert bis zu 250 EUR.

3.2. Für Nachlieferungen gelten zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen:
- Nachlieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich mit der nächsten Lieferung, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine gesonderte Lieferung, die dann zu unseren Lasten geht.

3.3. Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen infolge erhöhter Import- und/oder Exportzölle, Steuern, gestiegener Rohstoffkosten und Marktschwankungen zu berechnen, sofern diese unsere Nettopreise über unseren Willen hinaus beeinflussen; in diesem Fall werden wir dies gegenüber unserem Kunden begründen.

3.4. Alle Preise verstehen sich exklusiv der Mehrwertsteuer und anderer Steuern.

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden muss schriftlich erfolgen oder unverzüglich nach Erteilung schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann den Auftrag nur stornieren, wenn wir noch nicht mit der Ausführung der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen begonnen haben, beispielsweise weil wir bereits einen Auftrag an unsere Lieferanten erteilt haben. Der Nachweis hierüber kann uns mit allen rechtlich zulässigen Mitteln erbracht werden.

5.1. Die angegebene Lieferfrist ist nur als Richtwert zu betrachten.

5.2. Ein Lieferverzug unserer Waren und/oder Dienstleistungen gibt dem Kunden nur dann das Recht, von uns Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser Verzug übermäßig ist und lediglich auf unsere Untätigkeit ohne triftigen Grund zurückzuführen ist, sofern der Kunde jedoch eindeutig und unmittelbar nachweist, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Entschädigung beträgt in keinem Fall mehr als 10 % des Auftragswerts, auf den sich die Verzögerung bezieht.

5.3. Wir schließen jegliche Haftung in Bezug auf die Lieferbedingungen aus:

5.3.1. wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden;

5.3.2. im Falle höherer Gewalt, wie z. B. Aussperrung, Streik, Epidemien, Krieg, Wirtschaftsembargos, Sabotage, Brand, ungünstige Witterungsbedingungen, Wasserschäden, Maschinenausfall, Ausfall wichtiger Teile bei der Herstellung, Störungen oder Verzögerungen beim Transport oder bei der Anlieferung von Rohstoffen, sowohl bei uns als auch bei unseren Zulieferern, und allgemein bei jeder äußeren Ursache, von der wir nachweisen können, dass sie die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen oder allgemein die Erfüllung unserer Verpflichtungen beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wird. Höhere Gewalt setzt lediglich die Ausführung des Vertrags mit dem Kunden aus und gibt dem Kunden nicht das Recht, zu unserem Nachteil vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen oder uns eine Entschädigung in Rechnung zu stellen.

6.1. Die Lieferungen erfolgen ab Werk aus unserem Lager. Der Kunde trägt alle Risiken und Gefahren, denen die gelieferten Waren ausgesetzt werden, sobald die Waren unser Lager verlassen oder nicht mehr unter unserer direkten Aufsicht stehen.

6.2. Etwaige Zölle werden dem Kunden vom Spediteur direkt in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich daher, die entsprechend begründeten und nachgewiesenen Zölle zu übernehmen und zu zahlen.

7.1. Beanstandungen von äußerlich erkennbaren Mängeln sowie von nicht konformen Lieferungen (falsche Produkte oder falsche Mengen) sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Lieferung per Einschreiben an uns zu richten. Das Einschreiben muss eine genaue und detaillierte Beschreibung der Reklamation enthalten. Bis zum Beweis des Gegenteils durch den Kunden wird davon ausgegangen, dass die Lieferung zu dem auf dem von uns oder dem Spediteur ausgestellten Lieferschein angegebenen Datum erfolgt ist. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Reklamation, wie oben erwähnt, gilt als vollständige Annahme der Qualität und Quantität der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, die auf unserem Lieferschein angegeben sind und keine sichtbaren Mängel aufweisen, und unser Lieferschein rechtfertigt hinreichend unsere Rechnungsstellung.

7.2. Bei der Rücksendung von Waren, die der Kunde wegen äußerlich erkennbarer Mängel nicht akzeptiert hat, sowie bei nicht konformen Lieferungen hat der Kunde vor der Rücksendung der Waren die vorherige Zustimmung abzuwarten. Unterlässt er dies, so hat er alle mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten (Versandkosten, Lieferkosten, Zollkosten,…) zu tragen. Nur die datierte Unterschrift eines Vertreters unseres Unternehmens hat Beweiskraft.

7.3. Die Nutzung und/oder der Weiterverkauf durch den Kunden bedeutet die vorbehaltslose Annahme der von uns gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen, wodurch der Kunde sein Recht auf Reklamation eines äußerlich erkennbaren Mangels oder einer nicht konformen Lieferung verliert.

7.4. Der Kunde muss alle Reklamationen bezüglich versteckter Mängel innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum bei uns einreichen. Das Lieferdatum bestimmt sich nach Artikel 7.1. oben. Ansonsten wird wie in Artikel 7.2. oben definiert verfahren.

7.5. Geringfügige Farb- und Formabweichungen sind in keinem Fall ein Grund zur Beanstandung, sofern diese Unterschiede die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen und eine normale Nutzung des Produkts nicht verhindern.

8.1. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, eine Rechnung für bereits erbrachte Leistungen zu stellen, auch wenn diese nur teilweise erbracht wurden.

8.2. Jeder Einspruch gegen den Wortlaut, die Form oder den Inhalt unserer Rechnungen, einschließlich der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, muss, um gültig und somit zulässig zu sein, innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 7.

8.3. In jedem Fall und um gültig zu sein, muss die Beanstandung begründet werden und die genauen Gründe für die Beanstandung angeben. Im Falle einer Beanstandung hat der Kunde auch den Umfang dieser Beanstandung in Geld anzugeben.

8.4. Die vorgenannte Beanstandung ist ausschließlich per Einschreiben an den Sitz unseres Unternehmens zu richten.

8.5. Im Falle einer Beanstandung bleiben die Rechnungsbeträge, auf die sich die Beanstandung nicht bezieht, zum Fälligkeitsdatum der Rechnung zahlbar, und im Falle eines Zahlungsverzugs erhöhen sich diese Beträge um die Zinsen, den Schadenersatz und die Inkassogebühren, wie in Artikel 9 unten angegeben.

8.6. In Ermangelung einer gültigen Beanstandung wie oben erwähnt, erkennt der Kunde die Richtigkeit der von uns in Rechnung gestellten Lieferungen und/oder Leistungen an, auch wenn es keine vorherige Vereinbarung oder kein Angebot von uns gibt.

8.7. In Ermangelung eines festen Empfangsdatums in dieser Angelegenheit gelten unsere Rechnungen am 3. Arbeitstag nach dem Rechnungsdatum für Rechnungsadressen in Belgien, am 5. Arbeitstag nach dem Rechnungsdatum für Rechnungsadressen in den anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft und am 10. Arbeitstag nach dem Rechnungsdatum für Rechnungsadressen außerhalb dieser Länder als beim Kunden eingegangen. Der Gegenbeweis kann jedoch mit allen rechtlich zulässigen Mitteln erbracht werden.

9.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne dass der Kunde zum Abzug von Skonto berechtigt ist. Die Zahlung hat zu unseren Händen, an unserem Geschäftssitz oder auf unser Bankkonto zu erfolgen.

9.2. Bei nicht vollständiger Begleichung einer Rechnung bis zu dem in Artikel 9.1. genannten Fälligkeitsdatum und ab dem auf dieses Datum folgenden Tag sind wir von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 02.08.2002 über Handelsgeschäfte (und spätere Änderungen) berechtigt, mit einem Mindestzinssatz von 12 % auf Jahresbasis.

9.3. Im Falle der Nichtzahlung innerhalb der in Artikel 9.1. genannten Frist und ohne vorherige Mahnung erkennt der Kunde außerdem an, einen Vertragsfehler begangen zu haben, durch den uns ein Schaden entstanden ist. Dieser Schaden, einschließlich der Inkassogebühren gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 02.08.2002 über Handelsgeschäfte (und spätere Änderungen), ist vom Kunden zu ersetzen und wird wie folgt geschätzt:

9.3.1. Zur Deckung der außergerichtlichen Inkassokosten und des zusätzlichen Verwaltungsaufwands (einschließlich Personalkosten, Telefon-, Fax- und Portokosten) wird die Entschädigung auf 10 % des ausstehenden Betrags festgesetzt, mindestens jedoch auf 75 EUR, erhöht um eine Pauschale von 7,50 EUR pro und ab der dritten Mahnung, die wir dem Kunden zusenden; schalten wir darüber hinaus Dritte zur gütlichen Eintreibung der offenen Beträge ein (Inkassobüro und/oder Rechtsanwalt), so gehen auch diese Kosten zu Lasten des Kunden;

9.3.2. Falls wir eine gerichtliche Eintreibung vornehmen müssen, ist der Kunde außerdem verpflichtet, uns die Kosten für die gerichtliche Eintreibung zu erstatten, sofern das Gesetz vom 02.08.2002 über Handelsgeschäfte (und spätere Änderungen) anwendbar ist. Bei einem Vergleich darf diese Entschädigung auf keinen Fall unter dem Betrag liegen, der sich nach Anwendung des Tarifs der Beträge ergibt, die als eintreibbare Kosten aufgrund bestimmter materieller Handlungen gemäß Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches gelten.

9.4. Die Annahme eines Wechsels führt in keinem Fall zu einer Erneuerung oder Abweichung von den bisherigen Zahlungsbedingungen.

9.5. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag führt zur sofortigen Fälligkeit des offenen Saldos aller anderen, auch nicht fälligen Rechnungen. In diesem Fall sind wir auch von Rechts berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen, auch ohne vorherige Ankündigung, bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge, auszusetzen.

9.6. Eine verspätete Zahlung unserer Rechnung(en) berechtigt uns, dem Kunden gewährte Rabatte zu streichen, auch rückwirkend und in Bezug auf die dem Kunden gewährten Rabatte bis zu einem Jahr vor dem letzten gewährten Rabatt.

9.7. Die unvollständige oder teilweise beanstandete Ausführung unserer Leistungen oder Lieferungen kann unter keinen Umständen als Vorwand dienen, um die Zahlung des nicht beanstandeten Teils aufzuschieben. Es sei denn, wir haben ausdrücklich zugestimmt, ist ein Abzug im Rahmen der Garantie nicht zulässig.

9.8. Wurden von uns Zahlungserleichterungen eingeräumt, sei es durch Ratenzahlung oder Annahme von Wechseln, so wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der ersten Nichtzahlung alle noch nicht fälligen Wechsel oder Raten von Rechts wegen sofort und ohne vorherige Mahlung fällig werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, die geschlossenen Verträge als vom Kunden gebrochen anzusehen.

9.9. Die Zahlungen werden zuerst mit den gemäß diesen Bedingungen zu zahlenden Zinsen, dann mit dem Schadenersatz und den Inkassokosten und schließlich mit dem ausstehenden (Rest-)Betrag der Rechnung(en) verrechnet, wobei die am längsten ausstehenden Beträge zuerst verrechnet werden, ungeachtet etwaiger Bemerkungen oder Erklärungen des Kunden oder des Drittzahlers anlässlich seiner Zahlung(en).

9.10. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Forderungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, unbeschadet unserer Garantie- oder Haftungsverpflichtungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen.

Die gelieferten Waren und/oder Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung des vom Kunden geschuldeten Gesamtbetrags gemäß Artikel 9 unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt ist Dritten gegenüber anfechtbar und bleibt auch im Falle eines Konkurses oder Zwangsvergleichs des Kunden bestehen.

11.1. Wir haften nur für die Entschädigung des vom Kunden erlittenen unmittelbaren Schadens, sofern dieser Schaden die direkte Folge eines Mangels an den von uns gelieferten Waren und/oder Materialien ist.

11.2. Wir haften unter keinen Umständen für kommerzielle oder andere indirekte Schäden.

11.3. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder durch Nichtbeachtung unserer Anweisungen bezüglich der Verwendung und der Sicherheit der gelieferten Waren und/oder Materialien entstanden sind.

11.4. Soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine Beschränkung unserer Haftung für Schäden ausschließen, die auf Handlung oder Unterlassung, Vorsatz oder grober Fährlässigkeit beruhen, haften wir darüber hinaus nur für Schäden wie im Folgenden beschrieben:

11.4.1. Haften wir für unmittelbare Schäden aufgrund eines Vertrages, so ist unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen dieses Vertrages in Rechnung gestellt wurde. Ferner ist unsere Haftung auf den Höchstbetrag der von unserem Versicherer für diesen Haftungsfall gezahlten Entschädigungen und in jedem Fall auf einen Betrag von 5.000.000 EUR begrenzt.

11.4.2. Eine Haftung unsererseits für zurechenbare Mängel bei der Erfüllung eines Vertrages mit dem Kunden besteht in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde uns unverzüglich eine ordnungsgemäße Inverzugsetzung zustellt, wobei uns eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes zu gewähren ist, und wir nach Ablauf dieser Frist weiterhin gegen diese Verpflichtungen verstoßen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, die es uns ermöglicht, angemessen zu reagieren.

11.4.3. Ein Entschädigungsanspruch kann nur dann berücksichtigt werden, wenn uns der Schaden so bald wie möglich nach seinem Auftreten schriftlich gemeldet wurde. Jeder Schadensersatzanspruch gegen uns verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens.

11.4.4. Ein Anspruch auf Schadensersatz erlischt in jedem Fall, wenn der Kunde es unterlassen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um a) den Schaden sofort nach Auftreten zu begrenzen oder b) einen anderen oder weiteren Schaden zu verhindern.

11.5. Unsere Haftung ist auch im Falle von höherer Gewalt im Sinne vom Artikel 5.3.2. ausgeschlossen.

12.1. Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Die Parteien verpflichten sich, die Informationen nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder sie für andere Zwecke zu verwenden als die, für die sie übermittelt wurden. Werden diese Informationen Dritten zugänglich gemacht, so haben die Vertragsparteien dafür Sorge zu tragen, dass sich die Dritten in gleicher Sorgfalt zur Geheimhaltung verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus.

12.2. Wir sind berechtigt, den Vertrag oder unsere sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an unsere verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften zu übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder seine sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu übertragen.

12.3. Sofern in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde, können Bekanntmachungen oder andere Dokumente, die einer Partei im Rahmen eines Vertrages zugestellt werden müssen, entweder per E-Mail erfolgen, unter der Bedingung, dass eine solche E-Mail mit einer Lesebestätigungsanforderung versandt wird, oder per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der Partei, die zu dieser Bekanntmachung oder Zustellung berechtigt ist, oder an den Hauptsitz dieser Partei. Bekanntmachungen werden erst nach Erhalt des Lesebestätigungsberichts wirksam, wenn sie per E-Mail zugestellt werden, oder am 5. Arbeitstag nach dem Datum des Einschreibens oder der Einschreibesendung (vorausgesetzt, dass ein Tag, an dem die Postzustellung unterbrochen wird, für diesen Zweck nicht gezählt wird), je nachdem.

12.4. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein oder im Widerspruch zu einem Gesetz stehen, so gilt sie als isoliert und nicht anwendbar. In diesem Fall werden wir nach Rücksprache mit dem Kunden die betreffende Bestimmung durch eine Bestimmung mit ähnlichem Zweck ersetzen, die nicht ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder im Widerspruch zu einem Gesetz steht. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.

13.1. Wir vereinbaren mit dem Kunden, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um eine gütliche Lösung zu finden.

13.2. In Ermangelung dessen allein sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Kortrijk (Belgien) zuständig, und zwar auch in Fällen von Mehrfachbevollmächtigten für die Verteidigung, die Widerklage, die Intervention und die Sicherung, und sogar in Eilverfahren.

13.3. Alle Verträge zwischen unserem Unternehmen und unserem Kunden unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.